Miete:
Die gemieteten Artikel sind und bleiben Eigentum von decibel Sounds e.K.
Alle angegebenen Preise sind in Euro. Die Mietpreise gelten pro Tag. Die
Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19%.
Der Mietpreis, sowie eine Kaution, sind bei Übernahme des Leihgutes zu
entrichten. Erfolgt die Rückgabe nicht zum vereinbarten Zeitpunkt
verlängert sich das Mietverhältnis und die Mietkosten erhöhen sich
stillschweigend bis zur Rückgabe. Für funktionseinschränkende
Beschädigungen oder in Verlust geratenes Leihgut haftet der Mieter in
voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Des Weiteren hat der Mieter
bis zur Begleichung des Schadens auch alle weiteren Kosten zu tragen die
durch Vermietausfall oder Fremdanmietungen entstehen. Technische
Änderungen, wie Stecker abmontieren, Kabel kürzen oder der Gebrauch von
anderen als den mitgelieferten Fluiden sind nicht gestattet. Jeder
Schadensersatzanspruch, sowie jegliche Haftung sind ausgeschlossen.
Sollte der Auftraggeber nach Auftragserteilung von seinem Vertrag
zurücktreten, wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 25% der
Angebotssumme fällig. 2 Wochen vor dem festgesetzten Termin der Miete
50%, bei 3 Tagen 80%, zu einem späteren Zeitpunkt 100%, zuzüglich der
aktuell geltenden Mehrwertsteuer. Sollte der Vermieter an der
Bereitstellung des Leihgutes gehindert werden, entfällt die Haftung. Bei
Nichteinhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wir ohne
weiteres berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen und die
sofortige Rückgabe der Geräte zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht,
gleich aus welchem Grund, steht dem Mieter nicht zu. Die Tagesmietsätze
berechnen wir wie folgt:
Für Auf- und Abbautage berechnen wir 30% des
angegebenen Mietpreises.
Für Tage, an denen die Technik nicht genutzt
wird, berechnen wir 10% des angegebenen Mietpreises.
Für Veranstaltungstage berechnen wir volle 100%
des angegebenen Mietpreises. Bei längeren Mietzeiten gewähren wir Ihnen
Rabatt auf die Veranstaltungstage.
Abtretungs- und Weitervermietungsverbot:
Der Mieter ist weder berechtigt die Sache weiter zu vermieten noch
Rechte aus diesem Vertrag an einen Dritten abzutreten oder einem Dritten
Rechte irgendwelcher Art an der Mietsache einzuräumen. Sollte ein
Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an der
Mietsache geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, den Dritten
unverzüglich von den Eigentumsrechten des Vermieters in Kenntnis zu
setzen und dem Vermieter Anzeige zu erstatten.
Haftung für Mängel:
Für eine Pflichtverletzung, die in einem Mangel der Mietsache besteht,
haftet der Mieter nur wie folgt:
a.
Der Mieter ist nicht von der Zahlung befreit oder zur Minderung des
Mietpreises berechtigt, falls an einem Gerät während der Mietzeit ein
Fehler entsteht. Wir haften keinesfalls für direkte und indirekte
Schäden, die durch Störung an Geräten oder Zubehör entstehen sollten.
b.
Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel
oder entsteht ein solcher während der Mietzeit, haftet der Vermieter
nur, wenn er den Mangel zu vertreten hat. Eine unerhebliche Minderung
der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsmäßigen Gebrauch bleibt außer
Betracht.
c.
Schadensersatz kann der Mieter nur verlangen, wenn er dem Vermieter eine
angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels bestimmt hat und diese
erfolglos abgelaufen ist. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn diese
für eine Kündigung aus gleichem Grund entbehrlich wäre.
d.
Der Vermieter ist berechtigt, statt der Instandsetzung einem Mangel
durch gleichwertigen Ersatz abzuhalten.
e.
Kennt der Mieter bei Vertragsabschluß den Mangel der Mietsache, so
stehen ihm die Rechte nur zu, wenn er sie sich bei der Abnahme
vorbehält. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt
geblieben, so stehen ihm die Rechte nur zu, wenn der Vermieter den
Mangel arglistig verschwiegen hat.
f.
Zeigt sich im Laufe der Miete ein Mangel an der Mietsache, so hat der
Mieter dies dem Vermieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das
Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt.
Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz
des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit dem Vermieter
infolge des Unterlassens eine Abhilfe des Mangels nicht möglich ist,
stehen dem Mieter die Rechte in Ansehung dieses Mangels nicht zu.
Veranstaltungen:
Sollte der Auftraggeber nach Auftragserteilung von seinem Vertrag
zurücktreten, wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 25% der
Angebotssumme fällig. 2 Wochen vor dem festgesetzten Termin der
Veranstaltung 50%, bei 3 Tagen 80%, zu einem späteren Zeitpunkt 100%,
zuzüglich der aktuell geltenden Mehrwertsteuer. Bei Tagesveranstaltungen
(ab 6 Std.) ist ein Catering (1x warme Mahlzeit und ausreichend
alkoholfreie Getränke) zu stellen. Bei Ausfall wird eine Pauschale von
25 EUR pro Person in Rechnung gestellt.
Verkauf:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma
decibel Sounds e.K. In dieser Zeit darf die Ware nicht an andere
veräußert oder verkauft werden. Erfüllt der Käufer die vereinbarten
Zahlungsbedingungen nicht, ist die Firma decibel Sounds e.K. berechtigt,
die Waren zurückzufordern und die Anzahlung um den Wertverlust zu
mindern. Diese Summe berechnet sich nominal aus den aktuellen
Tagesverleihpreisen. Wir bieten eine Gewährleistung von 2 Jahren auf
unsere Geräte. Bei Reklamationen benötigen wir die zugehörige Rechnung,
sowie eine Verpackung.
Künstler:
Gebuchte Künstler, unter anderem auch DJ´s, unterliegen
Künstlerverträgen. Sie besitzen somit künstlerische Freiheit. Eine
Erstattung bei Nichtgefallen ist daher nicht möglich. Bei Stornierung
der Künstler nach Auftragserteilung, wird eine Ausfallpauschale in Höhe
von 25% der Angebotssumme fällig. 4 Wochen vor dem gebuchten Termin 50%,
zu einem späteren Zeitpunkt 100%, zuzüglich der aktuell geltenden
Mehrwertsteuer.
Datenverarbeitung:
Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter die Daten aus der
gemeinsamen Geschäftsbeziehung im automatisierten Verfahren
(elektronische Datenverarbeitung) verarbeitet. Weitergehende
Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, die wir
ihnen auf Nachfrage gerne zukommen lassen.
Sonstige Bestimmungen:
Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der
Schriftform. Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages aus
irgendeinem Grunde unwirksam sein, so werden davon die übrigen
Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.
Erfüllungsort/Gerichtsstand:
Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist für beide Teile Berlin, wenn der Mieter Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen hat.
Berlin, Januar 2022
|