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Allgemeine Geschäftsbedingungen!

 

Miete: Die gemieteten Artikel sind und bleiben Eigentum von decibel Sounds e.K. Alle angegebenen Preise sind in Euro. Die Mietpreise gelten pro Tag. Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Der Mietpreis, sowie eine Kaution, sind bei Übernahme des Leihgutes zu entrichten. Erfolgt die Rückgabe nicht zum vereinbarten Zeitpunkt verlängert sich das Mietverhältnis und die Mietkosten erhöhen sich stillschweigend bis zur Rückgabe. Für funktionseinschränkende Beschädigungen oder in Verlust geratenes Leihgut haftet der Mieter in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Des Weiteren hat der Mieter bis zur Begleichung des Schadens auch alle weiteren Kosten zu tragen die durch Vermietausfall oder Fremdanmietungen entstehen. Technische Änderungen, wie Stecker abmontieren, Kabel kürzen oder der Gebrauch von anderen als den mitgelieferten Fluiden sind nicht gestattet. Jeder Schadensersatzanspruch, sowie jegliche Haftung sind ausgeschlossen. Sollte der Auftraggeber nach Auftragserteilung von seinem Vertrag zurücktreten, wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 25% der Angebotssumme fällig. 2 Wochen vor dem festgesetzten Termin der Miete 50%, bei 3 Tagen 80%, zu einem späteren Zeitpunkt 100%, zuzüglich der aktuell geltenden Mehrwertsteuer. Sollte der Vermieter an der Bereitstellung des Leihgutes gehindert werden, entfällt die Haftung. Bei Nichteinhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wir ohne weiteres berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen und die sofortige Rückgabe der Geräte zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grund, steht dem Mieter nicht zu. Die Tagesmietsätze berechnen wir wie folgt:

Für Auf- und Abbautage berechnen wir 30% des angegebenen Mietpreises.

Für Tage, an denen die Technik nicht genutzt wird, berechnen wir 10% des angegebenen Mietpreises.

Für Veranstaltungstage berechnen wir volle 100% des angegebenen Mietpreises. Bei längeren Mietzeiten gewähren wir Ihnen Rabatt auf die Veranstaltungstage.

Abtretungs- und Weitervermietungsverbot: Der Mieter ist weder berechtigt die Sache weiter zu vermieten noch Rechte aus diesem Vertrag an einen Dritten abzutreten oder einem Dritten Rechte irgendwelcher Art an der Mietsache einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an der Mietsache geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, den Dritten unverzüglich von den Eigentumsrechten des Vermieters in Kenntnis zu setzen und dem Vermieter Anzeige zu erstatten.

Haftung für Mängel: Für eine Pflichtverletzung, die in einem Mangel der Mietsache besteht, haftet der Mieter nur wie folgt:

a. Der Mieter ist nicht von der Zahlung befreit oder zur Minderung des Mietpreises berechtigt, falls an einem Gerät während der Mietzeit ein Fehler entsteht. Wir haften keinesfalls für direkte und indirekte Schäden, die durch Störung an Geräten oder Zubehör entstehen sollten.

b. Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel oder entsteht ein solcher während der Mietzeit, haftet der Vermieter nur, wenn er den Mangel zu vertreten hat. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsmäßigen Gebrauch bleibt außer Betracht.

c. Schadensersatz kann der Mieter nur verlangen, wenn er dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels bestimmt hat und diese erfolglos abgelaufen ist. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn diese für eine Kündigung aus gleichem Grund entbehrlich wäre.

d. Der Vermieter ist berechtigt, statt der Instandsetzung einem Mangel durch gleichwertigen Ersatz abzuhalten.

e. Kennt der Mieter bei Vertragsabschluß den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte nur zu, wenn er sie sich bei der Abnahme vorbehält. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm die Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat.

f. Zeigt sich im Laufe der Miete ein Mangel an der Mietsache, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit dem Vermieter infolge des Unterlassens eine Abhilfe des Mangels nicht möglich ist, stehen dem Mieter die Rechte in Ansehung dieses Mangels nicht zu.

Veranstaltungen: Sollte der Auftraggeber nach Auftragserteilung von seinem Vertrag zurücktreten, wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 25% der Angebotssumme fällig. 2 Wochen vor dem festgesetzten Termin der Veranstaltung 50%, bei 3 Tagen 80%, zu einem späteren Zeitpunkt 100%, zuzüglich der aktuell geltenden Mehrwertsteuer. Bei Tagesveranstaltungen (ab 6 Std.) ist ein Catering (1x warme Mahlzeit und ausreichend alkoholfreie Getränke) zu stellen. Bei Ausfall wird eine Pauschale von 25 EUR pro Person in Rechnung gestellt.

Verkauf: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma decibel Sounds e.K. In dieser Zeit darf die Ware nicht an andere veräußert oder verkauft werden. Erfüllt der Käufer die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht, ist die Firma decibel Sounds e.K. berechtigt, die Waren zurückzufordern und die Anzahlung um den Wertverlust zu mindern. Diese Summe berechnet sich nominal aus den aktuellen Tagesverleihpreisen. Wir bieten eine Gewährleistung von 2 Jahren auf unsere Geräte. Bei Reklamationen benötigen wir die zugehörige Rechnung, sowie eine Verpackung.

Künstler: Gebuchte Künstler, unter anderem auch DJ´s, unterliegen Künstlerverträgen. Sie besitzen somit künstlerische Freiheit. Eine Erstattung bei Nichtgefallen ist daher nicht möglich. Bei Stornierung der Künstler nach Auftragserteilung, wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 25% der Angebotssumme fällig. 4 Wochen vor dem gebuchten Termin 50%, zu einem späteren Zeitpunkt 100%, zuzüglich der aktuell geltenden Mehrwertsteuer.

Datenverarbeitung: Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter die Daten aus der gemeinsamen Geschäftsbeziehung im automatisierten Verfahren (elektronische Datenverarbeitung) verarbeitet. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, die wir ihnen auf Nachfrage gerne zukommen lassen.

Sonstige Bestimmungen: Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages aus irgendeinem Grunde unwirksam sein, so werden davon die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.

Erfüllungsort/Gerichtsstand: Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Berlin, wenn der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen hat.

 

Berlin, Januar 2022